Bitte beachten Sie:

Ab dem 11.09.2019 müssen Sie sich beim Login im Online-Banking mit Ihrem VR-NetKey, Ihrer PIN sowie mindestens alle 90 Kalendertage mit einer TAN legitimieren. Ebenso bei der Auslösung von Zahlungen (z.B. einer Überweisung) und beim Abruf von Umsatzinformationen ist diese Legitimation nötig. Beim Öffnen des Finanzmanagers benötigen Sie zukünftig auch eine TAN.

Im Rahmen der Umsetzung der „Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sollen die Sicherheit elektronischer Zahlungen und der Verbraucherschutz im Europäischen Wirtschaftsraum verbessert werden.

Einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sehen Sie hier:

Ab dem 11.09.2019 müssen Sie sich beim Login im Online-Banking mit Ihrem VR-NetKey, Ihrer PIN sowie einer TAN legitimieren. Ebenso bei der Auslösung von Zahlungen (z.B. einer Überweisung) und beim Abruf von Umsatzinformationen ist diese Legitimation nötig.
Beim Öffnen des Finanzmanagers benötigen Sie zukünftig auch eine TAN.

Bei Nutzung der VR-Banking App ist auch eine zusätzliche Legitimation mittels TAN nötig. Außer Sie stellen eine sogenannte Gerätebindung her. Ab August wird Ihnen dazu ein entsprechender Hinweis in der VR-BankingApp angezeigt, alternativ können Sie die Gerätebindung auch über die Einstellungen in der App einrichten. Zur Herstellung der Gerätebindung ist einmalig die Eingabe einer TAN erforderlich.
Der Finanzmanager steht Ihnen in der VR-BankingApp in Zukunft nicht mehr zur Verfügung.

Auch beim Online-Shopping mit der Kreditkarte wird die zusätzliche Legitimation zur Pflicht. Der Mastercard®IdentityCheck™ und Verfied by Visa (in Zukunft Visa Secure) werden im Europäischen Wirtschaftsraum beim Online-Shopping mit der Kreditkarte verpflichtend.
Die Registrierung kann direkt über diese Seite unter dem Reiter Leistungen>Mastercard®IdentityCheck™/ Verfied by Visa erfolgen.

Mit der neuen Zahlungsdiensterichtlinie können Sie auf Ihr Girokonto auch über Kontoinformationsdienste, Zahlungsauslösedienste und von Ihnen ausgewählte Drittanbieter zugreifen. Mit Ihrem Einverständnis können diese über eine sogenannte „Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister“ Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen von Ihrem Girokonto abfragen.

  • Drittanbieter als Zahlungsauslösedienste können mit Ihrer Zustimmung einen Zahlungsauftrag auf ein anderes Zahlungskonto bei einem anderen Zahlungsdienstleister auslösen.
  • Drittanbieter als Kontoinformationsdienstleister geben Ihnen Informationen über Zahlungskonten, die Sie bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern oder einer oder mehreren anderen Banken haben. Dafür können Sie bis zu vier Mal täglich Informationen von Ihrem Konto, ohne Ihre nochmalige aktive Zustimmung abfragen.
  • Drittanbieter als kartenausgebende Zahlungsdienstleister (z.B. Transportunternehmen und Einzelhandelsketten) können bei Bezahlung mit der von ihnen ausgegebenen Karte, die Verfügbarkeit des Kaufbetrags anfragen. Dazu müssen Sie dem kartenausgebenden Drittanbieter jedoch vorher die Erlaubnis im Online-Banking erteilt haben.

Diese Drittanbieter sind gesetzlich reguliert und beaufsichtigt, deshalb dürfen Sie Ihre Authentifizierungselemente, z.B. Online-PIN und -TAN bei dem von Ihnen ausgesuchten Kontoinformationsdienst, Zahlungsauslösedienst oder sonstigen Drittanbieter verwenden. Grundsätzlich dürfen die Drittanbieter nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung auf Ihre Kontodaten zugreifen. Diese Zustimmung gilt aber erst als erteilt, wenn Sie die vom Drittanbieter bei der Bank angeforderten Informationen durch 2-Faktor-Authentifizierung (z.B. Eingabe von PIN und TAN) bestätigt haben. Über die Zugriffsverwaltung im Online-Banking (unter Banking > Service > Konten und Verträge > Zugriffsverwaltung) können Sie die Zugriffe von Drittanbietern einsehen, steuern und auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen.

Durch PSD2 sind neue gesetzlichen Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft getreten. Deshalb gelten auch bei uns neue Fassungen der mit Ihnen vereinbarten Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr. Auch die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte), das Online-Banking und die Datenfernübertragung haben sich dadurch geändert. Dies ist eine gesetzlich notwendige Anpassung, zu der alle Banken verpflichtet sind.